Ihre Spenden
Hier erhalten Sie Informationen darüber, wie Sie meinen Wahlkampf unterstützen können, welche Möglichkeiten der steuerlichen Förderung bestehen und wofür Ihre Spende verwendet wird.
Wofür spende ich?
Ihre Spende bedeutet konkrete Hilfe bei der wirksamen Vermittlung meiner Politik in der Öffentlichkeit. Denn politische Kommunikation in einer modernen Mediengesellschaft kostet viel Geld. Spenden helfen dabei, politische Kampagnen mediengerecht und wirkungsvoll durchzuführen.
Ihre Spendenüberweisung an:
CDU Kreisverband Havelland
IBAN: DE90 1605 0000 3861 0089 54
BIC: WELADED1PMB
Zahlungsgrund: "Spende Landratswahl 2024"
Bitte geben Sie bei Ihrer Spende Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an, damit Ihnen eine Spendenquittung zugesendet werden kann!
Für Fragen steht Ihnen die CDU-Kreisgeschäftsstelle in Rathenow unter Tel.-Nr. 03385-546310 gern zur Verfügung.
Vielen Dank!
Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt. Konkret können Privatpersonen jährlich 3.300,- Euro steuerlich geltend machen, zusammen zu veranlagende Ehegatten jährlich 6.600,- Euro.
Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- Euro/3.300,- Euro nach §34g Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden.Weitere 1.650,- Euro/3.300,- Euro werden nach §10b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt. Zuwendungen an mehrere Parteien werden zusammengerechnet.
Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (z. B. AG, GmbH, KGaA) können ihre Zuwendungen nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) können ihre Zuwendungen zwar nicht als Betriebsausgaben bei der Personengesellschaft unmittelbar geltend machen, jedoch anteilig im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Personengesellschaft den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote zurechnen. Die steuerliche Auswirkung der Zuwendung findet somit bei der persönlichen Einkommensteuererklärung der Gesellschafter in dem wie unter Textziffer 1 erläuterten Umfang ihre Berücksichtigung.